Oft vergessen, dann bemängelt

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    Sie sind Betreiber einer Aufzugsanlage? Dass Sie Ihre Aufzugsanlage wiederkehrend prüfen müssen, ist bekannt und wird auch durchgeführt. Aber wissen Sie auch, dass Sie für Ihre Aufzugsanlage eine Risikobeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchführen müssen. Nein? Dann werden Sie bei der nächsten Prüfung durch die ZÜS bestimmt darauf hingewiesen.

    Damit Ihnen das nicht passiert, unterstützen wir Sie dabei und erstellen Ihnen die benötigte Risikobeurteilung nach BetrSichV für Ihren Aufzug. Fragen Sie einfach nach, wir beraten Sie gerne!