Prüfung von Lichtvorhängen und Scannern

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    Sogenannte optoelektrische Schutzeinrichtungen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordung regelmäßig durch den Betreiber geprüft werden. Hierbei spielt nicht nur die reine Funktion sondern auch die richtige Anbringung sowie die Reaktionszeit eine wichtige Rolle.

    Wann wurden Ihre optoelektrischen Schutzeinrichtungen das letzte Mal durch eine befähigte Person geprüft?

    Gerne unterstützen wir Sie dabei und führen für Sie die Prüfungen durch. Hierbei werden neben der Funktionalität auch die Reaktionsgeschwindigkeiten Ihrer Maschinen ermittelt.

    Auch bei Neuinstallationen von Schutzeinrichtungen beraten wir Sie gerne.

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne unsere Abteilung Maschinensicherheit…