Arbeitsmedizin
Die Rahmenbedingungen und den Mindeststandard des betrieblichen Gesundheitsschutzes formuliert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitsschutz im Sinne des Gesetzgebers geht über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinaus: Eigenverantwortung sowie systematische und konsequente Prävention sind moderne Forderungen, um Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Im Bereich der Vorsorge bei definierten Tätigkeiten mit potenziellen beruflichen Gesundheitsgefährdungen bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) einen übersichtlichen gesetzlichen Rahmen. Sie regelt die meisten arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen.
Rechtsvorschriften und Regelwerke für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Seit Dezember 2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die grundlegende staatliche Rechtsvorschrift für die arbeitsmedizinische Vorsorge, die durch arbeitsmedizinische Regeln (AMR) konkretisiert wird. Sie unterscheidet zwischen: